Eine Gemeinsame Verantwortung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besteht, wenn zwei oder mehrere Verantwortliche gemeinsam über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheiden. Sie teilen sich dabei die Verantwortung für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und müssen sicherstellen, dass die betroffenen Personen ihre Rechte wahrnehmen können.
Hier sind fünf Beispiele für eine Gemeinsame Verantwortung:
- Unternehmen, die gemeinsam an der Entwicklung oder Implementierung eines Produkts oder Dienstes arbeiten, bei dem personenbezogene Daten verarbeitet werden, wie z.B. in einem gemeinsamen Forschungsprojekt oder einer gemeinsamen Plattform.
- Arbeitgeber und Gewerkschaften, die gemeinsam personenbezogene Daten ihrer Mitglieder oder Mitarbeiter verarbeiten, z.B. zur Lohnabrechnung oder zur Planung von Arbeitszeitmodellen.
- Unternehmen, die im Rahmen einer Fusion oder Übernahme personenbezogene Daten austauschen oder gemeinsam verarbeiten müssen, z.B. um Kunden- oder Mitarbeiterdaten zu integrieren.
- Website-Betreiber, die gemeinsam personenbezogene Daten von Nutzern verarbeiten, wie z.B. durch die gemeinsame Nutzung von Analyse-Tools oder Marketing-Plattformen.
- Unternehmen, die gemeinsam an einem Kundenprogramm oder einer Treueaktion arbeiten, bei der personenbezogene Daten der Kunden verarbeitet werden, wie z.B. in einem gemeinsamen Bonusprogramm oder einer Rabattaktion.
Es ist wichtig zu beachten, dass in einer Gemeinsamen Verantwortung die Verantwortlichen in der Regel eine Vereinbarung über ihre jeweiligen Verpflichtungen treffen müssen. Diese Vereinbarung muss die Verteilung der Verantwortlichkeiten und die Zusammenarbeit zwischen den Parteien regeln.