Der Datenschutzbeauftragte übernimmt in der Regel folgende Aufgaben:
- Unterrichtung und Beratung der Geschäftsführung und der Mitarbeiter bzgl. der Datenschutzvorschriften sowie ihrer Pflichten
- Überwachung der Einhaltung aller Vorschriften zum Datenschutz sowie der Strategien des Unternehmens für den Schutz personenbezogener Daten
- Überwachung der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfung
- Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung
- Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde und Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
Ein Datenschutzbeauftragter muss bei einer Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Dies erfolgt in der Regel auf den jeweiligen Onlinepräsenzen der Behörden über ein Formular oder via E-Mail.