Ein Auftragsverarbeiter ist im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
Beispiele für Auftragsverarbeiter sind:
- IT-Dienstleister: Unternehmen, die IT-Services wie Hosting, Cloud-Storage oder Datenbankmanagement anbieten und dabei personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeiten.
- Marketing-Agentur: Eine Agentur, die Marketingkampagnen im Namen des Verantwortlichen durchführt und dabei personenbezogene Daten wie E-Mail-Adressen oder Nutzerverhalten verarbeitet.
- Lohn- und Gehaltsabrechnungsunternehmen: Unternehmen, die die Lohn- und Gehaltsabrechnung im Namen des Verantwortlichen durchführen und dabei personenbezogene Daten wie Name, Adresse, Sozialversicherungsnummer oder Bankverbindung verarbeiten.
- Call-Center: Unternehmen, die im Namen des Verantwortlichen Kundenanfragen bearbeiten und dabei personenbezogene Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse verarbeiten.
- Buchhaltungsdienstleister: Unternehmen, die im Namen des Verantwortlichen Buchhaltungsaufgaben übernehmen und dabei personenbezogene Daten wie Name, Adresse oder Rechnungsdaten verarbeiten.
Es gibt viele weitere Beispiele für Auftragsverarbeiter, da es sich hierbei um eine breite Kategorie von Dienstleistungen handelt, bei denen personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden. In jedem Fall ist es wichtig, dass der Verantwortliche sicherstellt, dass der Auftragsverarbeiter die Anforderungen der DSGVO erfüllt und eine Datenschutzvereinbarung mit ihm abschließt.